Unsere Kanzlei deckt alle Rechtsgebiete im Bereich des Zivilrechts ab, v.a. Arbeits-, Erb-, Gesellschafts- und Vertragsrecht sowie alle Gebiete des Öffentlichen Rechts, v.a. Bau-, Kommunal, Sicherheits- und Hochschulrecht sowie das Medizin- und Vergütungsrecht und das Recht der Zwangsvollstreckung, nicht aber des Steuer- und Strafrechts.
Schwerpunktmäßig ist die Kanzlei für die öffentlichen Hände, für kleine und mittelständische Betriebe, für Verbände und für Privatpersonen tätig. Im kommunalen Bereich deckt die Kanzlei das gesamte Spektrum ab, das Kommunen in der täglichen Arbeit sowie auch bei Großprojekten benötigen. Zu nennen sind Grundstücksentwicklungen, Bauleitplanverfahren, Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sowie Erschließungsprojekte.